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05.11.2010: Pläne zur Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee liegen öffentlich aus

Ab kommenden Montag (8. Nov. 2010) haben alle interessierten Magdeburgerinnen und Magdeburger Gelegenheit, die Planungsunterlagen für die  Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee einzusehen.

Ab kommenden Montag (8. Nov. 2010) haben alle interessierten Magdeburgerinnen und Magdeburger Gelegenheit, die Planungsunterlagen für die  Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee einzusehen und ggf. ihre Einwände geltend zu machen. Dann beginnt die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren mit streng vorgegebenen Verfahrensregeln. Das Ziel ist die öffentlich-rechtliche Zulassung des beantragten Vorhabens im Hinblick auf sämtliche das Vorhaben berührende öffentliche und private Belange. Neben einer Planfeststellung sind weitere behördliche Entscheidungen - insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen - grundsätzlich nicht erforderlich. Der Planfeststellung kommt damit eine sogenannte Konzentrationswirkung zu. Um diese Wirkung erzielen zu können, ist eine umfassende Abwägung aller Belange, einschließlich der privaten und öffentlichen Rechte und Interessen, erforderlich.

Für das Verfahren hat der Vorhabenträger - hier das Tiefbauamt - den Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Die Planfeststellungsbehörde ist der Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Planunterlagen wurden bereits den an der Entscheidung beteiligten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Stellungnahme übersandt. Parallel dazu werden die Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde einen Monat zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zu den ausgelegten Planunterlagen können die vom Vorhaben Betroffenen Stellung nehmen bzw. Einwendungen vorbringen. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen werden anschließend in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert. Aufgabe dieses Erörterungstermins ist es, zu klären, welche Bedeutung den individuellen Rechten und Interessen zukommt und ob es Möglichkeiten gibt, begründet erscheinenden Einwendungen durch Anpassung des Vorhabens oder durch Einplanung von Schutzvorkehrungen Rechnung zu tragen.

Die Planunterlagen zur Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee werden vom
8. November bis zum 8. Dezember 2010 im Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, An der Steinkuhle 6, öffentlich ausgelegt. Sie können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
montags und donnerstags     8.00 bis 17.00 Uhr
dienstags                                   8.00 bis 17.30 Uhr
mittwochs                                   8.00 bis 16.00 Uhr
freitags                                        8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Frist zur Stellungnahme wird bis Mitte Januar 2011 gewährt. Danach müssen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen werden.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

Brücke: 46678 46679