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04.09.2015: Behelfsbrücke für den Neubau der Lindenhofbrücke

Lastbeschränkung für den Schwerlastverkehr kann durch Behelfsbrücke vorzeitig aufgehoben werden

Die vorhandene Lindenhofbrücke im Zuge der Schönerlinder Straße (B 109) über den Gleisanlagen des Berliner Außenringes der Deutschen Bahn AG und der Linie S 85 der Berliner S-Bahn GmbH befindet sich in einem schlechten, baulichen Zustand. Dadurch wurde eine einspurige Überführung des Durchgangsverkehrs und Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht erforderlich.

Der erforderliche Ersatzneubau der Lindenhofbrücke macht aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Bundesstraße B 109 eine Behelfsumfahrung notwendig. Der Neubau der Lindenhofbrücke erfolgt also ohne Sperrung der B 109 für den Verkehr.

Diese Behelfsumfahrung besteht aus den beidseitigen Straßenanbindungen, zwei neuen Brückenwiderlagern und einer über die vorhandene 4-gleisige Bahnanlage der DB AG und einen Wirtschaftsweg führende zweispurige Behelfsbrücke.

Die Gesamtbreite der Brücke beträgt ca.11 m einschließlich der beidseitig angeordneten 1,5 m breiten Gehwege. Die Brückenkonstruktion erlaubt eine zweispurige Verkehrsführung ohne Lastbeschränkungen, was besonders wichtig im Hinblick auf das nahegelegene Gewerbe- und Industriegebiet im Verlauf der B 109 ist.

Mit den Bauarbeiten wurde Anfang dieses Jahres begonnen und im Juni 2015 konnte die Behelfsbrücke erfolgreich während einer 56-stündigen Sperrpause über die Bahnanlagen der DB AG installiert werden.

Die ursprünglich für Anfang Oktober 2015 geplante Inbetriebnahme kann nun auf den 07.September 2015, 13.00 Uhr vorgezogen werden.

Es wird mit der Behelfsumfahrung je Fahrtrichtung eine Fahrspur zur Verfügung gestellt. Die bisherige Ampelregelung, die immer wieder zur Staubildung beitrug, kann ersatzlos entfallen.

Die Behelfsumfahrung ist für den gewerblichen Güterverkehr ohne Einschränkung nutzbar, die bisherige Lastbeschränkung von 18t ist aufgehoben.

Es ist geplant den Abriss und den Neubau der Lindenhofbrücke im Zeitraum 2016 bis 2018 durchzuführen.

Quelle: Senat Berlin

Brücke: 39883