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07.03.2016: LBM wird in Kürze den Bau von unterirdischen Betonsäulen in Form von sechs Dübelschächten im Zusammenhang mit der Hochmoselbrücke ausschreiben

Im Rahmen der vorsorglichen Maßnahmen für den Eifelhang der Hochmoselbrücke wird der LBM in Kürze den Bau von unterirdischen Betonsäulen in Form von sechs Dübelschächten ausschreiben.

Anders als in Presseberichten dargestellt, ist die Maßnahme noch nicht ausgeschrieben. Lediglich die nach dem Vergaberecht vorgeschriebene EU Vorinformation sei im Januar 2016 erfolgt, stellte der Technische Geschäftsführer Bernd Hölzgen dazu klar. Hierbei handelt es sich um sechs Dübelschächte, die in zwei Reihen am Eifelhang zwischen den Brückenpfeilern 2 und 3 errichtet werden sollen. Mit diesen Dübelschächten wird die Sicherheit des Hanges weiter erhöht. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich auch mit dem BMVI abgestimmt.

Wie bereits  in der Vergangenheit mehrmals dargestellt, wurde aufgrund des aufwendigen Monitoring im Eifelhang eine Kriechverformung von rund 0,6 mm pro Jahr in einem Teilbereich des Hanges in etwa 22 m Tiefe gemessen. Ohne diese aufwendige Messtechnik wäre diese Kriechverformung nicht erkennbar gewesen. Seit Herbst 2015 seien keine Verformungen mehr messbar, erklärte Hölzgen. „Da die Messergebnisse ganzzeitlich zu betrachten sind, haben wir uns aufgrund der Beratungen mit unseren Experten entschlossen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um vorsorglich die Sicherheiten des Eifelhanges weiter zu erhöhen“, fügte er hinzu.
Solche Maßnahmen wurden als mögliche Varianten bereits im Innenausschuss des Landtages am 16.01.2014 angesprochen. Somit könne jetzt nicht gesagt werden, diese Überlegungen wären allein durch die Kritik von außenstehenden Personen entstanden, betonte Bernd Hölzgen. Über den weiteren Fortgang der Planungen und den geplanten Bau unterirdischer Betonsäulen am Eifelhang wurde darüber hinaus dem Innenausschuss Anfang September 2015 berichtet.

Die Kosten für die Erstellung der sechs Dübelschächte werden derzeit auf 10 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Genaue Zahlen können erst nach Vergabe der Maßnahme genannt werden. „Fest steht allerdings, dass die genannten 50 bis 100 Millionen Euro absolut unzutreffend sind“, unterstrich Hölzgen. Ob sich durch diese zusätzliche Vergabe die Gesamtkosten erhöhen, und wenn ja in welcher Größenordnung, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Der LBM-Chef verwies darauf, dass es auch Aufträge beim Hochmoselübergang gebe, die bisher günstiger vergeben worden seien gegenüber den Kostenschätzungen. Letztlich stehen erst nach der Abrechnung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Hochmoselübergang“ die tatsächlichen Kosten fest, die der Bund als Maßnahmenträger finanziert.

Auch der Vorwurf, dass die bevorstehende Ausschreibung ohne Information des Parlaments und der Öffentlichkeit erfolgt sei, könne nicht nachvollzogen werden, erläuterte Hölzgen. Die Vergabe einer Vielzahl von Bauaufträgen gehöre zum Kerngeschäft des LBM und sei im Zusammenhang mit einer solchen Großmaßnahme nichts Außergewöhnliches, erklärte der Technische Geschäftsführer und fügte hinzu: „Daher ist es nicht üblich und auch nicht zweckmäßig, über solche, in erster Linie bauvertragliche, Dinge das Parlament oder die Öffentlichkeit im Einzelnen vorab zu informieren.“

Im Übrigen sei über mögliche zusätzliche Maßnahmen am Eifelhang bereits bei der Kleinen Anfrage (Drucksache 16/5200) im Juni 2015 die Öffentlichkeit mit dem damaligen Planungsstand informiert, so der Technische Geschäftsführer Bernd Hölzgen abschließend.

Quelle: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Brücke: 4723