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09.01.2020: Deutsche Bahn modernisiert Chemnitzer Bahnbogen

Neu erarbeitete Pläne zur Ertüchtigung des Chemnitzer Viadukts beim Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung eingereicht

Die Deutsche Bahn hat die neu erarbeiteten Pläne zur Ertüchtigung des Chemnitzer Viadukts beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Dresden zur Genehmigung eingereicht. Das EBA hatte mit Vorlage der Planfeststellung im Jahr 2018 den geplanten Abriss des Chemnitzer Viadukts aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Planung für das künftige Chemnitzer Viadukt sieht vor, die beiden inneren Gleise auf eine neu zu errichtende Stahlbetonplatte aufzusetzen und die darunter liegenden tragenden Stahlteile teilweise zu erneuern. Durch den Einbau einer Stahlbetonplatte auf den befahrenen Überbauten kann planmäßig auf der gesamten Länge des Viadukts auf Lärmschutzwände verzichtet werden. Die beiden äußeren Brückenkonstruktionen sollen ihrem Charakter nach weitestgehend erhalten bleiben. Es ist vorgesehen, das gesamte Bauwerk für die kommenden Jahrzehnte grundhaft zu ertüchtigen und für die zunehmenden Eisenbahnverkehre auf der Sachsen-Franken-Magistrale auszubauen. Die als „Weiterbau“ des Viadukts bezeichnete Lösung ist das Ergebnis intensiver Beratungen des Fachbeirates, den die Deutsche Bahn im Jahr 2018 ins Leben gerufen hatte. Im Fachbeirat diskutierten Bahn- und Brücken-experten, Denkmalschützer sowie Vertreter der Stadt, der Umweltverbände und der Chemnitzer Wirtschaft das Für und Wider unterschiedlicher Lösungen für die Ertüchtigung des rund 275 Meter langen Viadukts: „Mit Hilfe des Fachbeirates haben wir eine Lösung gefunden, die den Vorgaben an eine moderne und sichere Schieneninfrastruktur sowie den relevanten denkmalfachlichen Ansprüchen gerecht wird. Wir hoffen, dass die im Fachbeirat erzielte breite Akzeptanz positiv auf die jetzt anstehende öffentliche Beteiligung der Planänderung wirkt“, sagt Matthias Sieber, Arbeitsgebietsleiter der DB Netz AG. Die geänderte Planung für die Ertüchtigung des Chemnitzer Viadukts wird öffentlich ausgelegt und damit für jedermann zur Einsicht zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Auslegung wird das EBA die eingereichte Planänderung prüfen und über die endgültige Zulassung entscheiden.

Quelle: Deutsche Bahn AG

Brücke: 55095