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Brücke oder Tunnel ?
Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise >= 80 m Bauwerkslänge sind. (...)
Weiterhin gelten folgende Bauwerke ab einer geschlossenen Länge von 80 m als Straßentunnel:
  • Teilabgedeckte unter- und oberirdische Verkehrsbauwerke (z.B. mit längsgeschlitzten Decken, Rasterdecken),
  • oberirdische Einhausungen von Straßen (z.B. Lärmschutzeinhausungen),
  • Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen,
  • Galeriebauwerke
Tunnelartige Bauwerke mit einer geschlossenen Länge kleiner 80 m werden unter der bauwerksart Brücke erfasst.
Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der breite zwischen den Geländern) kleiner 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.

Ein Auszug aus der ASB-ING (Anweisung Straßeninformationsbank) für die Datenbank zur Erfassung aller Bauwerke an bundesdeutschen Strassen, Seite 23.
Die Angaben beziehen sich in erster Linie auf Straßenbrücken.