Brücke oder Tunnel ? Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise >= 80 m Bauwerkslänge sind. (...)
Weiterhin gelten folgende Bauwerke ab einer geschlossenen Länge von 80 m als Straßentunnel:
Teilabgedeckte unter- und oberirdische Verkehrsbauwerke (z.B. mit längsgeschlitzten Decken, Rasterdecken),
oberirdische Einhausungen von Straßen (z.B. Lärmschutzeinhausungen),
Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen,
Galeriebauwerke
Tunnelartige Bauwerke mit einer geschlossenen Länge kleiner 80 m werden unter der bauwerksart Brücke erfasst. Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der breite zwischen den Geländern) kleiner 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.
Ein Auszug aus der ASB-ING (Anweisung Straßeninformationsbank) für die Datenbank zur Erfassung aller Bauwerke an bundesdeutschen Strassen, Seite 23. Die Angaben beziehen sich in erster Linie auf Straßenbrücken.