Nachricht
22.10.2001:
Neue Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal in Waltrop geplant

Pressemitteilung von strassen.nrw vom 22.10.2001

M323/01

Ratsbeschluss der Stadt Waltrop zur B 474n erörtert



Bochum (strassen.nrw.) Der Ratsbeschluss der Stadt Waltrop zum geplanten Verlauf der B 474n in Waltrop war heute (22.10.) erneut Thema einer fachlichen Erörterung in der Straßen.NRW-Niederlassung Bochum. Vertreter der Kommunalpolitik, der Stadt Waltrop und des Landesbetriebes Straßen.NRW gingen die Forderungen der Stadt Punkt für Punkt durch. Hier die Kernaussagen:

Trassenführung

Zu der Forderung, die Weiterentwicklung im Westen der Stadt nicht durch die Trassenführung zu behindern, erklärten die Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßen.NRW, dass die als Variante 3.1 bekannte Linienführung der B 474n die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung berücksichtige, die von einem unabhängigen Gutachter bearbeitet werde. Kern der gutachterlichen Aussage sei es, dass eine siedlungsnahe Trassenführung den zu schützenden Freiraum am wenigsten beeinträchtige. Bezüglich des Abstandes zu geplanten Wohnbauflächen seien die Vorgaben des gültigen Gebietsentwicklungsplanes berücksichtigt. Dem Wunsch der Stadt Waltrop, den Abstand zur Bebauung zu vergrößern, sei durch die im Bereich der Siedlung “Am Hangel” um rund 250 Meter weiter in den Freiraum verschobene Linie der aktuellen “3.1n–Variante” in Abstimmung mit dem Gutachter weitgehend entsprochen worden.

Trassenquerschnitt

Die Notwendigkeit einer vierspurigen Trassenführung erscheint der Stadt Waltrop nicht nachvollziehbar. Dazu führten die Straßenplaner aus: Die Vierspurigkeit der B 474n zwischen der A 2 und dem geplanten Anschluss der L 609, Münsterstraße, nördlich des Datteln-Hamm-Kanals, ergibt sich aus der gutachterlich ermittelten und zu erwartenden Verkehrsmenge. Für die Festlegung des Straßenquerschnittes stehen dem Verkehrsplaner entsprechende Bemessungsverfahren zur Verfügung. Eine Reduzierung des vorgesehenen Straßenquerschnittes bedeutete eine „Unterbemessung“ mit der Folge von Stau, zähflüssigem Verkehr in der neuen Straße und schließlich zur Verdrängung von Verkehr auf die Straßen, die durch die B 474 n entlastet werden sollen. Die Verkehrsplaner weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem gewählten Straßenquerschnitt nicht um einen Autobahnquerschnitt (übliche Breite 29,5 Meter) handelt. Bei dem Querschnitt der B 474n ist die geringst mögliche 4-spurige Breite von 20 Metern vorgesehen.

Umweltverträglichkeitsstudie mit Verkehrsgutachten

Außerdem forderte die Stadt, die Umweltverträglichkeitsstudie, das Verkehrsgutachten sowie die Flächenbilanz der Kompensationsmaßnahmen umgehend vorzulegen. Dazu Straßen.NRW: Der Bearbeitungsumfang der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit dem Verkehrsgutachten zur B474n ist durch die große Anzahl von zu untersuchenden Varianten bestimmt, die unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden, der Bezirksregierungen und der anerkannten Naturschutzverbände entwickelt worden sind. Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand ergab sich aus der so genannten “Bürgermeistervariante”, die von den Städten Waltrop und Datteln zu einem späteren Zeitpunkt in die Diskussion eingebracht wurde. Die grundsätzlichen Ergebnisse der Gutachten sind aus laufender Bearbeitung bekannt und Grundlage der vorliegenden Planung geworden. Beide Gutachten stehen kurz vor dem Abschluss und werden als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen für jedermann einsehbar offengelegt.

Trassenanbindung Münsterstraße

Die Stadt Waltrop fordert, die Anbindung der Münsterstraße an die B 474n habe nicht südlich, sondern nördlich des Kanals zu erfolgen, die für die ehemalige Trasse gebauten Brückenteile seien für die Überquerung des Datteln-Hamm-Kanals zu nutzen. Die Antwort der Straßenplaner: Durch die geplanten drei ortsnahen Anschlussstellen werden dem Verkehr aus Waltrop auf die B 474n die jeweils kürzesten Fahrstrecken angeboten. In diesem Zusammenhang ist die ortsnahe Anbindung der Münsterstraße südlich des Datteln-Hamm-Kanals eine der Voraussetzungen für die optimale Entlastung der L 609 in der Ortsdurchfahrt Waltrop. Die vorhandenen Brückenwiderlager im Trassenbereich der gerichtlich gescheiterten B 474n– Planung sollen zur Überführung von Verkehr dienen, der von der “Kraftfahrstraße” B 474 n nicht aufgenommen werden kann. Dazu zählen der landwirtschaftliche Verkehr, Radfahrer und Fußgänger.

Abfahrt Gewerbegebiet Ickern I/II

Zu diesem Gewerbegebiet fordert die Stadt eine zusätzliche Abfahrt, damit der zu erwartende Verkehr über Castroper Gebiet abgeleitet werden kann. Straßen.NRW argumentierte: Aus straßenplanerischer Sicht ist ein zusätzlicher Anschluss zwischen dem Kreuz mit der A 2 und der Anschlussstelle an der Viktorstraße, L 654, wegen zu geringer Abstände zwischen den Knoten verkehrstechnisch nicht realisierbar. Außerdem wäre der geforderte Anschluss wegen der Nähe des Gewerbegebietes zur Anschlussstelle an der Viktorstraße und des vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommens verkehrstechnisch nicht sinnvoll.

Gestaltung der Auf- und Abfahrten

Die Stadt Waltrop will, dass die Auf- und Abfahrten zur B 474n nach dem Muster “Holländischer Rampen” gestaltet werden. Dazu die Straßenplaner: Art und Form der Anschlussstellen sind unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange (Umwelt, Verkehr, örtliche Besonderheiten) entwickelt worden. Die generelle Planung von “Holländischen Rampen”, d.h. gerade, etwa parallel zur Straße verlaufende Auf- und Abfahrten, würde dem Abwägungsgebot nicht gerecht.

Untertunnelung des Dortmund-Ems-Kanals

Nach der Vorstellung der Stadt, soll die Bundesstraße unter dem Kanal durchgeführt werden. Aus Sicht der Planungsexperten würde das Absenken der Straße unter den Dortmund-Ems-Kanal aber zu nicht vertretbaren Mehrkosten von mindestens 40 Millionen Mark führen. Geplant wurde darum eine cirka zwölf Millionen Mark teure Brücke über den Kanal.

Straßenführung Deinebach

Schließlich soll die B 474n im Bereich des Deinebaches weiter abgesenkt werden, damit eine Dammlage vermieden wird. Dazu führte Straßen.NRW aus: Die neue Bundesstraße kreuzt den Deinebach in einer Höhe von ca. 2,80 Metern über der Bachsohle. Ein weiteres Absenken der B 474n ist aufgrund zwingender Forderungen zum Erhalt und zum Schutz des kreuzenden Gewässers nicht möglich.

Pressekontakt: Ingrid Scholtz

Quelle: Straßen.NRW

Brücken

Werbung



{%footer%}