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10.04.2003:
Vorläufiger Stopp der BAB A 73 westlich von Lichtenfels führt nicht zwangsläufig zu Projektverzögerung

München, 10. April 2003

Vorläufiger Stopp der BAB A 73 westlich von Lichtenfels führt nicht zwangsläufig zu Projektverzögerung

"Die heute bekannt gewordene Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Bau der BAB A 73 (Suhl-Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis Lichtenfels einstweilen aufgrund eines Eilantrags des BUND zu stoppen, bedeutet nicht zwingend eine Verzögerung des Verfahrens", stellt Innenstaatssekretär Hermann Regensburger fest. Bis zum 01.07.2003 wollte die Straßenbauverwaltung ohnehin keine weiteren Arbeiten zugunsten dieses Verkehrsprojekts deutsche Einheit vornehmen. Erst im Herbst könnten nach beendeter Ausschreibung erste vorbereitende Brückenbauten realisiert werden. Zudem weist Regensburger darauf hin, dass das Gericht in seiner Eilentscheidung selbst festgestellt hat, die Baumaßnahmen seien "vorerst" untersagt; zudem hat es den rechtlichen Ausgang des Verfahrens ausdrücklich als offen bezeichnet - von einer Rechtswidrigkeit des Verfahrens kann also aufgrund dieser Entscheidung nicht ausgegangen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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