Im Ergebnis der Untersuchungen stellte sich heraus, dass zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit des Bauwerks verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Schwerverkehr erforderlich sind. Hintergrund ist, dass bei der Planung der Brücke ein geringeres Schwerlastaufkommen angenommen wurde, als heute tatsächlich vorhanden ist.
Aktuelle Verkehrszählungen haben etwa die doppelte Anzahl des statisch zulässigen Schwerverkehrs ergeben. Darüber hinaus mussten bei der Berechnung einige mit den Jahren entstandene Setzungen (vertikale Verschiebungen der Pfeiler) berücksichtigt werden. Beide Einflüsse führen zu zusätzlichen statischen Beanspruchungen.Es wurden folgende Maßnahmen festgelegt:
1. Der Lkw-Verkehr wird nur noch auf dem jeweils rechten Fahrstreifen geführt (Überholverbot).2. Zwischen den Lkw ist ein Abstand von 70 Metern einzuhalten.
3. Zusätzlich ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von derzeit 100 km/h auf 60 km/h für alle Kfz notwendig.Auf diesem Weg soll der Schwerverkehr soweit "entzerrt" werden, dass die vorhandene Beanspruchung an die Traglast der Brücke angepasst wird.
Der genehmigungspflichtige Schwerverkehr ist von den Maßnahmen weitgehend nicht betroffen. Auch haben die Maßnahmen keine größeren Auswirkungen auf den üblichen Reiseverkehr (Urlauber), da weiterhin zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung stehen.In Vorbereitung der Maßnahmen sind, vorbehaltlich einschränkender Witterung, folgende Arbeiten geplant:
bis zum 25.06.2013 Aufbau der BeschilderungDemarkierungs- und Markierungsarbeiten am 27.06.2013
Verlegen der Leitschwellen in Fahrtrichtung Rostock am 27.06.2013Verlegen der Leitschwellen in Fahrtrichtung Berlin am 28.06.2013
Weiterhin erfolgt eine verstärkte Beobachtung der Brücke. Hierzu sind entsprechende Sonderprüfungen vorgesehen. Unter Beachtung der geplanten Maßnahmen ist die Standsicherheit der Brücke auch für die nächsten Jahre grundsätzlich gewährleistet.Die Petersdorfer Brücke wurde im Jahr 1979 errichtet. Die letzte Teilsanierung der über 295 Meter langen Stahlbrücke fand im Jahr 2003 statt.