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13.05.2014:
Brücken in Mecklenburg-Vorpommern sind sicher

Im Zuge von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 1.028 Brücken. Bei einigen größeren Bauwerken liegen die gegenläufigen Fahrbahnen auf eigenen Baukonstruktionen, sodass man auf insgesamt 1.259 Teilbauwerke kommt. Davon sind 1.147 Bauwerke in einem ausreichenden bis sehr guten Zustand. Lediglich 110 Bauwerke, also nur rund 8,7 Prozent, weisen einen kritischen bis ungenügenden Zustand auf.

"Im Vergleich zu anderen Bundesländern stehen wir mit unseren Brücken insgesamt wirklich gut da. Dringend betonen muss man, dass auch die wenigen Brücken, die mit der schlechtesten Note bewertet wurden, nicht drohen akut zusammenzubrechen. Die regelmäßige Überprüfung und Bewertung aller Brücken gibt uns die notwendigen Anhaltspunkte, um die Reihenfolge der Sanierung und auch den Ersatzneubau strategisch vorausschauend zu planen", erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zwischen den Jahren 2006 und 2013 wurden im Zuge von Landessstraßen für insgesamt 2511 Maßnahmen, die von der Instandhaltung bis zur Erneuerung alles umfassen, insgesamt 69,53 Mio. Euro investiert. Im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen wurden im gleichen Zeitraum 604 Maßnahmen durchgeführt, für die 161,06 Mio. Euro investiert wurden. So wurden in jüngster Vergangenheit z.B. die Peenebrücke in Loitz, die Peenebrücke in Jarmen, die Brücken über den Fleetgraben bei Fleethof, über die Goldbek in Dambeck, über die Bahn in Grevesmühlen, über den Ludwigsluster Kanal bei Wöbbelin oder über die Warbel in Gnoien ersatzneugebaut. Aktuell werden die Brücken in Schwaan, über die Göwe bei Holzendorf, über die Schaale in Bennin, über die Barthe in Löbnitz oder die Hochstraße in Neubrandenburg ersetzt. Perspektivisch muss z.B. eine Ersatzlösung für die Hochbrücke in Wismar gefunden werden. Zudem wird die Meiningenbrücke neu gebaut.

Für die kommenden Jahre besteht deshalb weiterer erheblicher Investitionsbedarf. So werden in den nächsten drei Jahren zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands an den 281 Brückenbauwerken im Zuge von Landesstraßen rund 27 Mio. Euro benötigt. Im laufenden Doppelhaushalt sind dafür 7,82 bzw. 9,99 Mio. Euro eingestellt. Damit sind in zwei von drei Jahren des prognostizierten Zeitraums auch knapp zwei Drittel der benötigten Mittel abgesichert.

Darüber hinaus sind die in ähnlichen Größenordnungen notwendigen Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung nicht in Gänze abgesichert. Daraus ergibt sich, dass bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen nur mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden können. Zur Absicherung einzelner Bauwerke werden daher zur Überbrückung zeitweise Geschwindigkeits- oder Lastbeschränkungen verhängt werden müssen.

Gemäß einer aktuellen Analyse der Straßenbauverwaltung werden für die Instandhaltung und den Neubau von Brücken im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen jährlich durchschnittlich 18 Mio. Euro benötigt. Für das laufende Jahr wurden dementsprechend 16,1 Mio. Euro beim Bund beantragt. Für das kommende Jahr rechnet die Straßenbauverwaltung mit einer Anmeldung in Höhe von etwa 20 Mio. Euro. Es wurden beim Bund für 2014 in Mecklenburg-Vorpommern 8,71 Mio. Euro bereitgestellt, mit denen 32 Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Auch im Bereich von Autobahnen und Bundesstraßen wird die Straßenbauverwaltung nicht umhin kommen, übergangsweise einzelne Geschwindigkeits- und Lastbeschränkungen auszusprechen.

"Brücken sind neuralgische Punkte im Straßennetz. Daher werden wir immer Brücken bevorzugt vor Straßen sanieren. Dabei prüfen wir sehr genau die Verkehrsfunktion jeder einzelnen Brücke. Sind beispielsweise Schulwege betroffen, werden wir die entsprechenden Brücken vorrangig behandeln", unterstreicht Pegel.
Alle Brücken werden mindestens einmal pro Jahr von den Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern kontrolliert. Zu diesen regelmäßigen Bauwerksbesichtigungen kommen im Wechsel von jeweils drei Jahren die sogenannte große und kleine Brückenprüfung. Dabei werden die Bauwerke in unterschiedlicher Intensität auf den Bauwerkszustand, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit hin überprüft. Das jeweilige Prüfungsergebnis wird in einem Benotungsraster erfasst. Daraus ergeben sich dann möglicherweise Instandhaltungsmaßnahmen bzw. ein Zeitfenster für den Abriss und Neubau.


Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

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