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07.11.2014:
Krefeld: Bundesfördermittel für Hafendrehbrücke

Der Bund wird aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V für überregional bedeutsame Denkmäler die Instandsetzung der Hafendrehbrücke mit bis zu 266.000 Euro und das gründerzeitliche Haupteingangsgebäude des Stadtbads an der Fußgängerzone Neusser Straße mit bis zu 200.000 Euro fördern. Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen des Bundes eröffnete sich nun die Möglichkeit, den Zustand der beiden Baudenkmäler durch finanzielle Förderung zu verbessern. Die Förderanträge wurden unter enger Begleitung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland), der Bezirksregierung Düsseldorf und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld erstellt.

Hafendrehbrücke und Stadtbad Neusser Straße sind zwei überregional bedeutsame Denkmäler: Die Hafendrehbrücke, weil sie schon seit ihrer Errichtung 1905 mit ihrer Technik, so zum Beispiel ihrer hydraulisch betriebenen Drehfunktion, bis heute immer noch funktioniert und sie ein herausragendes Zeugnis für die Technikgeschichte und für die Industriegeschichte des Krefelder Hafens ist. Das Stadtbad Neusser Straße ist von denkmalrechtlicher Bedeutung, weil es als Zeugnis für eine höchst fortschrittliche, der Gesundheit der Bevölkerung dienende Einrichtung eingestuft ist.


Quelle: Stadt Krefeld

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