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05.12.2019:
Vorplanung für S 127-Grenzbrücke Pieńsk-Deschka abgeschlossen

Auf Grundlage des 2017 abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages haben der Niederschlesische Dienst für Straßen und Eisenbahnen (DSDiK) und das Sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr im Rahmen des Kooperationsprogrammes INTERREG V eine gemeinsame Standortuntersuchung zur späteren Realisierung des Vorhabens „S 127n, Zufahrt GÜG Deschka- Pieńsk (Penzig) im Zuge der S127n / Woiwodschaftstraße DW-Nr.351“ durchgeführt. Im Rahmen einer gemeinsamen Feierstunde wurde heute in Breslau der Abschluss der Vorplanung mit der Unterzeichnung und Übergabe der Dokumentation gewürdigt.

Im Rahmen des Planungsprojektes wurden sechs verschiedene Korridore betrachtet. Dabei hat sich der Korridor 5 auf beiden Seiten der Neiße als das Optimum für beide Partner heraus kristallisiert und als Vorzugsvariante festgelegt. Innerhalb der Untersuchung erfolgten eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung, Umweltuntersuchung und Verkehrsplanung. Die Ergebnisse der gemeinsamen Standortfindung wurden nach deutschem Planungsrecht in einer Vorplanungsunterlage zusammengestellt.

Für die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsanbindung und erhöhten Mobilität der Bewohner des polnischen und sächsischen Grenzgebietes (allgemeinen Ziels des Projektes) wurden durch den erfolgreichen Projektabschluss die Grundlagen für einen späteren Bau geschaffen. Der Bau der neuen Grenzbrücke im Raum Deschka-Penzig kann sich auf der sächsischen Seite einen wichtigen Impuls für die Entwicklung des Gewerbegebietes Rothenburg darstellen. Gleichzeitig werden die touristischen Verkehrsbeziehungen verbessert und ein Angebot für grenzüberschreitende, öffentlichen Verkehr geschaffen. Die großen Abstände zwischen den derzeit existierenden sechs Brücken im Zuge von öffentlichen Straßen an der sächsisch-niederschlesischen Grenze werden verkürzt.

Ausblick
Nach der Anhörung der Vorplanungsunterlage soll die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die Vorplanung abgeschlossen. Die nächsten Schritte sind die Erstellung des Vorentwurfs und darauf basierend der Feststellungsentwurf zur Beantragung der Planfeststellung bei der Landesdirektion Sachsen. Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist die umweltrechtliche Genehmigung des Vorhabens nach deutschem Planungsrecht. Nach positiver Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zum Vorhaben kann dann eine Baudurchführungsvereinbarung abgeschlossen werden und die bauliche Realisierung durch die beiden Projektpartner erfolgen.


Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen

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