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29.01.2021:
Für mehr Verkehrssicherheit im oberen Zschopautal

Landesdirektion Sachsen genehmigt Neubau der Straßenbrücke an der S 261 bei Thermalbad Wiesenbad


Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, mit Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2021 den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Seidelbach bei Thermalbad Wiesenbad genehmigt. Über die Brücke verläuft die S 261, die die B 95 bei Schönfeld und die B 101 in Thermalbad Wiesenbad verbindet.

»Die bestehende Brücke über den Seidelbach muss aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes abgerissen werden. Die guten Nachrichten: Mit dem geplanten Ersatzneubau wird zum einen die Verkehrssicherheit der S 261 im Bereich der Seidelbachquerung wieder gewährleistet. Zum anderen ist es sehr erfreulich, dass sich das Bauwerk auch harmonisch in das Landschaftsbild einfügt«, bewertet Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS das Bauvorhaben.

Im Zuge des Brückenneubaus wird die Trasse der S 261 verbreitert und auf einer Länge von ca. 160 Metern an die gültigen Normen und Richtlinien angepasst. Die neue Brücke wird aus Betonfertigteilen errichtet und ihre Sichtflächen mit einer Strukturschalung aus Natursteinmauerwerk versehen. Vom Bauvorhaben betroffen sind auch einmündende Wege, darunter ein Wanderweg, die nach Abschluss der Maßnahme unverändert nutzbar sein werden.

Da sich der Streckenabschnitt im Landschaftsschutzgebiet »Oberes Zschopautal mit Preßnitztal« befindet, wurden im Planfeststellungsverfahren auch die besonderen Bedingungen des Landschafts- und Artenschutzes berücksichtigt. Unvermeidliche Eingriffe in Flora und Fauna können durch eine Reihe von Maßnahmen vollständig ausgeglichen und damit kompensiert werden. Dazu gehören die Neupflanzung standortgerechter Laubgehölze im Baustellenbereich, die Schaffung von neuen Quartieren für Fledermäuse sowie das Anbringen von zwei Nisthilfen für Wasseramsel, Gebirgsstelze und weitere Halbhöhlenbrüter im näheren Umfeld.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden.


Quelle: Land Sachsen

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