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13.01.2022:
Bericht zum Erhalt der denkmalgeschützen Brücke über die Humme in Groß Berkel (L 432)

2021 wurde eine detaillierte Bestandsaufnahme erstellt


Der erste Zwischenbericht über den Erhalt der denkmalgeschützten Brücke über die Humme in Groß Berkel (Landkreis Hameln-Pyrmont) an der Landesstraße 432 liegt vor. Dies teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln mit.

Die alte Straßenbrücke über die Humme in Groß Berkel an der Landesstraße 432 steht unter Denkmalschutz. Mit dem Ausbau der Landesstraße wurde die Humme mit einem neuen Brückenbauwerk überführt. Lediglich der Fußgänger- und Radfahrverkehr konnte noch die alte Brücke nutzen. Aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit musste vor einiger Zeit die Brücke für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Kosten für eine Sanierung wurden auf einen hohen sechsstelligen Betrag geschätzt. Das Brückenbauwerk selbst ist verkehrlich nicht zwingend erforderlich. Es stand die Frage im Raum, ob das Bauwerk sanierungsfähig ist und als Baudenkmal erhalten werden kann.

2021 wurde eine detaillierte Bestandsaufnahme des denkmalgeschützten Bauwerkes durch ein eng mit der Denkmalpflege abgestimmtes Leistungsprogramm von einem ebenfalls einvernehmlich festgelegten Ingenieurbüro erstellt. Dazu wurden die vorhandenen Unterlagen und Gutachten ausgewertet, eine Laservermessung durchgeführt und es erfolgte eine Nachrechnung der Bauwerksstatik.

Folgende Ergebnisse wurden erarbeitet:

Das Bauwerk ist im Status Quo unter Eigenlast nicht standsicherheitsgefährdet und würde ohne Verkehrslasten jeglicher Art auch für weitere Jahre nicht im Bestand gefährdet sein. Damit geht auch keine Gefährdung von ihm z. B. für das Gewässer und den Wasserabfluss aus.

Das Bauwerk lässt sich sanieren, ohne dass es seine Denkmaleigenschaften einbüßen würde. Denn, obwohl einzelne Steinblöcke verschoben sind, muss das Brückenbauwerk nicht komplett abgetragen und neu aufgebaut werden, sondern wird im Bestand instand gesetzt.

Das Bauwerk trägt nur sich selbst und kann unsaniert keine Verkehrslasten aufnehmen. Nach einer Sanierung würde das Brückenbauwerk für Fußgänger und auch Radfahrer nutzbar sein, allerdings nicht für Kraftfahrzeugverkehre.

Als nächster Schritt wird ein detailliertes Sanierungskonzept mit Ausführungsplanung und einer genauen Kostenermittlung erstellt.


Quelle: Niedersächsiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

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