BAS 98448
Brücke Hammerweg

13.12.2020
© www.brueckenweb.de / Frank Sellke

13.12.2020
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13.12.2020
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Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Leverkusen
Dhünn
Straße
Balkenbrücke, Voutenbrücke
Beton
1927/1928
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in Betrieb
Stadtratvorlage 2021/0395:
Das Brückenbauwerk W 004 Hammerweg, gelegen im Stadtteil Schlebusch, dient als Zufahrt und Erschließung für das Wohn- und Gewerbegebiet Freudenthaler Sensenhammer. Die Brücke überspannt das Gewässer Dhünn mit einer schiefwinkligen (50 Grad) Gewässerkreuzung. Sie liegt in dem Flora- und Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebiet) der Dhünn. Direkt angrenzend befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein Naturschutzgebiet (Anlage 1). Die Brücke wurde in den Jahren 1927/1928 in Stahlbetonbauweise hergestellt. Die kalkulatorische Nutzungsdauer von 80 Jahren ist um 12 Jahre überschritten.
Durch ein Ingenieurbüro erfolgte 2016 auf Grundlage einer Hauptprüfung und der dabei festgestellten Schäden eine statische Nachrechnung des Bauwerkes zur überprüfung der Tragfähigkeit. Die Untersuchung führte zu folgenden Feststellungen:
Im Jahr 1969 wurde aufgrund von aufgetretenen Schäden (Korrosion an der Bewehrung und Betonschäden) die Betondeckung für den Betonstahl erhöht. Durch das Aufbringen der Betondeckung kann seitdem das Fortschreiten der Schadensbilder nicht mehr ausreichend geprüft werden. Die Nachrechnung kam zu dem Ergebnis, dass eine Belastung der Brücke mit 30 t weiterhin zugelassen werden kann. Es wurde jedoch die dringende Empfehlung gegeben, einen Neubau bis 2021 zu planen, da ein weiteres Fortschreiten der Schadensbilder zu Nutzungseinschränkungen des Bauwerks führen kann (wie z. B. Absenkung der zulässigen Belastung). Auch eine Vollsperrung wäre dann nicht mehr ausgeschlossen.
Die Neubauplanung soll in 2021 erstellt werden, um mit dem Neubau im Jahr 2022 beginnen zu können.
Durch ein Ingenieurbüro erfolgte 2016 auf Grundlage einer Hauptprüfung und der dabei festgestellten Schäden eine statische Nachrechnung des Bauwerkes zur überprüfung der Tragfähigkeit. Die Untersuchung führte zu folgenden Feststellungen:
Im Jahr 1969 wurde aufgrund von aufgetretenen Schäden (Korrosion an der Bewehrung und Betonschäden) die Betondeckung für den Betonstahl erhöht. Durch das Aufbringen der Betondeckung kann seitdem das Fortschreiten der Schadensbilder nicht mehr ausreichend geprüft werden. Die Nachrechnung kam zu dem Ergebnis, dass eine Belastung der Brücke mit 30 t weiterhin zugelassen werden kann. Es wurde jedoch die dringende Empfehlung gegeben, einen Neubau bis 2021 zu planen, da ein weiteres Fortschreiten der Schadensbilder zu Nutzungseinschränkungen des Bauwerks führen kann (wie z. B. Absenkung der zulässigen Belastung). Auch eine Vollsperrung wäre dann nicht mehr ausgeschlossen.
Die Neubauplanung soll in 2021 erstellt werden, um mit dem Neubau im Jahr 2022 beginnen zu können.
Stadt Leverkusen
W 004
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