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21.01.2004: Mainbrücke Dettelbach erstes Zeichen für sechsstreifige A3 zwischen Würzburg und Nürnberg

München, 21. Januar 2004

Mainbrücke Dettelbach erstes Zeichen für sechsstreifige A3 zwischen Würzburg und Nürnberg
Beckstein fordert raschen Ausbau der A3 als Betreibermodell


Den sechsstreifigen Ausbau der A3 in einem ersten Schritt von Aschaffenburg bis Würzburg und anschließend von Würzburg bis Nürnberg als Betreibermodell vorzusehen, fordert Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Mit der Fertigstellung der neugebauten Mainbrücke Dettelbach ist ein erster kurzer Abschnitt sechsstreifig erstellt. Da der Bund keine weiteren Gelder für den sechsstreifigen Ausbau zur Verfügung stellt und die weitere Finanzierung aus dem Bundeshaushalt für die Fernstraßen nicht absehbar ist, hat die neu gebaute Mainbrücke Dettelbach bis auf weiteres keinen Nutzen für den Verkehr".

Die Mainbrücke Dettelbach wurde wegen ihres schlechten baulichen Zustandes vollständig erneuert. Der Neubau der Brücke erfolgte bereits mit endgültiger Breite. "Die kurz vor der Fertigstellung stehende Mainbrücke Dettelbach ist nur ein kleiner Baustein des dringend erforderlichen sechsstreifigen Ausbaus der gesamten A3 zwischen Aschaffenburg über Würzburg nach Nürnberg", so Beckstein.

Der 390 m lange nördliche Überbau der Brücke wurde parallel zum alten Tragwerk auf provisorischen Pfeilern und Widerlagen errichtet. Sie wird am 21. Januar 2004 um 17 Meter quer verschoben und so in die bestehende Autobahntrasse eingefügt. Der Verschub des 13.500 t schweren Überbaus dauert voraussichtlich 10 Stunden. Der Verkehr auf der Autobahn wird davon aber nicht beeinträchtigt.

Der sechsstreifige Ausbau der A3 von Aschaffenburg über Würzburg bis zur Anschlussstelle Schlüsselfeld ist im Entwurf vom 2. Juli 2003 zur Fortschreibung des Bedarfsplans im "Vordringlichem Bedarf" vorgesehen. Das bedeutet, dass die Realisierung des sechsstreifigen Ausbaus bis spätestens 2015 erfolgen soll. Der weitere Abschnitt von der Anschlussstelle Schlüsselfeld bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen ist lediglich im "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft.
Quelle: Bayerisches Innenministerium

Brücke: 2906