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21.07.2020: Hochbrücke Wismar: Denkmalschutz erfordert neue Variantenprüfung

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Das Straßenbauamt Schwerin als Vorhabenträger des Neubaus der Hochbrücke Wismar prüft eine neue Variante für den Ersatzneubau der Brücke. Grund: Der neue Investor der „Wismaria“ möchte diese sanieren und nutzen sowie das Quartier entwickeln. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege hat nun den Denkmalwert der ehemaligen Malzfabrik bestätigt.

Das Straßenbauamt Schwerin hat in den vergangenen Jahren zwölf verschiedene Varianten für den Ersatz der maroden Hochbrücke Wismar erarbeitet, von Brückenneubauten an anderer Stelle über einen Neubau an der jetzigen Position der Brücke bis hin zu einer ufernahen Verkehrsführung ohne Brücke über den Mühlenteich. Alle diese Varianten wurden technisch geplant und nach Verkehrs-, Umwelt- und Kostenaspekten bewertet. Zudem wurden städtebauliche Ansprüche der Hansestadt Wismar und Auswirkungen während der Bauzeit auf das Straßennetz in und um Wismar herum berücksichtigt.

Vorzugsvariante wurde letztlich ein Brückenneubau, der den Abriss der „Wismaria“ erfordert. Die in den 1890er Jahren errichtete Malzfabrik steht seit Jahren leer und ist mittlerweile eine Ruine. Bislang wurde davon ausgegangen, dass der Abriss begründbar und damit genehmigungsfähig ist.

„Ende 2019 hat ein neuer Eigentümer den Gebäudekomplex übernommen. Er hat der Stadt Wismar ein Sanierungs- und Nutzungskonzept vorgelegt. Die Straßenbauverwaltung hat daraufhin entschieden, diese neue Sachlage rechtzeitig in die laufenden Planungen einfließen zu lassen“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Sie hat eine Voranfrage beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) gestellt mit Bitte um eine Stellungnahme, ob die bisherigen Varianten zustimmungsfähig sind. Vor allem sollte so geklärt werden, ob das Wismaria-Gebäude wie vorgesehen abgerissen werden könnte und wir mit der bisherigen Vorzugsvariante weiter planen können.“

Das Ergebnis der Voranfrage: „Aus der nun vorliegenden Stellungnahme geht hervor, dass die Denkmalschutzbehörde die Wismaria als Einzeldenkmal ansieht. Das bedeutet, dass aus Denkmalschutzgründen keine Zustimmung für den Abriss des Gebäudes in Aussicht steht. Der Bau der Vorzugsvariante wie bislang geplant ist unter diesen Umständen nicht möglich“, erklärt Christian Pegel und urteilt „Das ist einerseits bedauerlich. Gleichwohl ist es gut, dass wir bereits jetzt – und nicht erst wie eigentlich vorgeschrieben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – ein Signal zur Erhaltenswürdigkeit des Denkmals von der Denkmalschutzbehörde erhalten haben. Wir können uns nun auf die Varianten konzentrieren, die auch aus Denkmalschutzsicht realisierbar sind“, so der Minister.

Nachdem der Investor von den Plänen zur Überbauung der alten Malzfabrik erfahren hatte, unterbreitete er einen Vorschlag zur Integration der neuen Straße in seine Baupläne. Das Straßenbauamt wird nun eine neue Variante auf Realisierbarkeit prüfen, die ohne Abriss des Wismaria-Gebäudes über das vom Investor geführte Areal geführt wird. „Voraussichtlich bis Jahresende soll das Ergebnis vorliegen“, sagt Christian Pegel.

Hintergrund

Die Landesstraße L 12 verbindet Wismars Stadtkern mit dem städtischen und regionalen Straßennetz im Osten der Hansestadt. Sie ist die Hauptachse in Richtung Zentrum und schafft eine Verbindung zur A 20 sowie zur B 106 nach Schwerin. Die Hochbrücke aus dem Baujahr 1970 befindet sich zwischen den Knotenpunkten Dr.-Leber-Straße/Kanalstraße und Rostocker Straße/Philosophenweg. Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden statische Mängel an der Spannbetonkonstruktion festgestellt. Um die Nutzungsdauer der Brücke soweit wie möglich zu verlängern, wurde sie im September 2011 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. 2012 wurden die vier Fahrstreifen auf zwei reduziert. Das Bauwerk wird engmaschig überprüft.

Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Brücke: 79063